Österreichischer Buchpreis

Teilnahmebedingungen

Einreichberechtigt sind Verlage, die Mitglied im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband sind. Selbstzahler- und Print on Demand-Verlage sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Maximal dürfen pro Verlag zwei Titel einer österreichischen Autorin bzw. eines österreichischen Autors aus dem Bereich der Literatur in Form belletristischer, essayistischer, lyrischer oder dramatischer Werke, die zwischen 10. Oktober 2024 und 9. Oktober 2025 erschienen sind bzw. erscheinen, zum Wettbewerb eingereicht werden. Zusätzlich kann ein Verlag der Jury bis zu drei weitere Titel aus seinem Programm empfehlen. Den Jurymitgliedern steht es ebenfalls frei, weitere Bücher zu nominieren.

Weiters können Debüts österreichischer Autorinnen bzw. Autoren aus dem Bereich der Literatur in Form belletristischer, essayistischer, lyrischer oder dramatischer Werke, die zwischen 10. Oktober 2024 und 9. Oktober 2025 erschienen sind bzw. erscheinen, für den Debütpreis eingereicht werden. Es obliegt der Jury, diese Titel auch in die Auswahl für den Österreichischen Buchpreis aufzunehmen.

Die Einreichung zum Österreichischen Buchpreis ist kostenlos.


Teilnahmebedingungen 2025

  • Der Österreichische Buchpreis wird jährlich gemeinsam vom Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) und der Arbeiterkammer Wien (AK) vergeben und vom Hauptverband des Österreichischen Buchhandels öffentlich ausgeschrieben.
  • Bewerbungen sind möglich für Werke österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie von Autorinnen und Autoren, die seit mindestens drei Jahren ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben.
  • Ausschreibungszeitraum: 6. März bis 16. April 2025.
  • Einreichberechtigt sind ausschließlich Verlage, nicht jedoch Autorinnen bzw. Autoren oder anderweitig an der Veröffentlichung der Bücher beteiligte Personen.
  • Einreichberechtigt sind ausschließlich Verlage, die Mitglied im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB), im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) sind.
  • Maximal dürfen pro Verlag zwei Titel, die zwischen 10. Oktober 2024 und 9. Oktober 2025 erschienen sind bzw. erscheinen, zum Wettbewerb eingereicht werden.
  • Zusätzlich dürfen pro Verlag drei weitere Titel aus dem aktuellen Programm der Jury zur Aufnahme in den Wettbewerb vorgeschlagen werden.
  • Zusätzlich dürfen Verlage Debüts, die zwischen 10. Oktober 2024 und 9. Oktober 2025 erschienen sind bzw. erscheinen, zum Wettbewerb einreichen.
  • Anmeldungen werden ausschließlich über das offizielle Anmeldeformular akzeptiert.
  • Den Titeleinreichungen sind mit der Anmeldung je sechs Exemplare der eingereichten Romane beizufügen. Titel, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in der Produktion befinden, können bis 23. Mai 2025 digital als PDF-Datei,  als Vorabexemplar oder als Fahne eingereicht – und bei Erscheinen nachgereicht werden.
  • Die Rücksendung von Büchern oder anderweitigem Präsentationsmaterial ist nicht möglich.
  • Die Jurymitglieder sind ebenfalls berechtigt, selbstständig Bücher zur Einreichung zu nominieren, die den sonstigen Kriterien entsprechen.
  • Die am Wettbewerb teilnehmenden Titel müssen folgende Kriterien erfüllen:
    a) Sie müssen Literatur in Form belletristischer, essayistischer, lyrischer oder dramatischer Werke
    b) Sie müssen deutschsprachige Originalausgaben sein.
  • Sie müssen bis zur Bekanntgabe der Shortlist am 9. Oktober 2025 erschienen und im Buchhandel erhältlich sein.
  • Titel, die in den Debütpreis aufgenommen werden, müssen zusätzlich folgendes Kriterium erfüllen:
    Es muss sich um die eigenständige literarische Erstveröffentlichung der Autorin bzw. des Autors in Form eines belletristischen, essayistischen, lyrischen oder dramatischen Werkes handeln. Beiträge in Anthologien gelten nicht als eigenständige literarische Erstveröffentlichung.

Mit der Anmeldung akzeptiert der einreichende Verlag die Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.

Download der Teilnahmebedingungen hier.


Weitere Hinweise für die einreichenden Verlage

Für Titel, die die Longlist bzw. Shortlist des Debütpreises erreichen,

  • erklären sich die einreichenden Verlage bereit, bis zu zehn weitere Exemplare für Marketingmaßnahmen zur Verfügung zu stellen und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Nominierung für den Österreichischen Buchpreis hinzuweisen,
  • wird von den einreichenden Verlagen ein Textauszug von ca. 8.000 Zeichen zur Verfügung gestellt, den der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels und von diesem bemusterte Buchhandlungen bzw. Branchenteilnehmer zur weiteren Veröffentlichung und zu Promotionszwecken unentgeltlich nutzen können (Veröffentlichung auf Websites, in sozialen Netzwerken usw.),
  • erklären sich die einreichenden Verlage einverstanden, die im Buchhandel erhältlichen Exemplare mit kostenlos zur Verfügung gestellten Klebeetiketten zur Nominierung für den und Auszeichnung mit dem Österreichischen Buchpreis bzw. Debütpreis auszustatten.

Für die drei Titel, die die Shortlist des Debütpreises erreichen,

  • ist am 22. Oktober 2025 eine Lesung in der AK-Bibliothek Wien vorgesehen. Die einreichenden Verlage verpflichten sich, die jeweiligen Autorinnen und Autoren über diesen Termin zu informieren und deren Teilnahme sicherzustellen.

Für die Titel, die die Shortlist des Österreichischen Buchpreises bzw. des Debütpreises erreichen,

  • stellt der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels im österreichischen Branchenmagazin „Anzeiger“ den Platz für je ein kostenloses, halbseitiges Inserat im Format 175 x 123,5 mm zur Verfügung (Debütpreis: Ausgabe im September, Österreichischer Buchpreis in der Ausgabe im Oktober),
  • erklären sich die einreichenden Verlage bereit, allfällige Reise- und Hotelkosten der Autorinnen und Autoren für die Teilnahme an der Preisverleihung am 10. November 2025 in Wien zu übernehmen.

Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des Österreichischen Buchpreises sowie des Debütpreises verpflichten sich, für eine Lesung und/oder ein Buchgespräch auf der Buch Wien am Donnerstag, den 13. November 2025 zur Verfügung zu stehen. Alle genannten Termine sind von den einreichenden Verlagen an die Autorinnen bzw. Autoren mit der Einreichung zum Österreichischen Buchpreis zu kommunizieren.